Wir bieten in Kooperation mit dem Familiengericht und dem Amt für Jugend und Familie gerichtsnahe Beratung nach § 156 FamFG an.
Wenn sich getrennte Eltern in Fragen des Umgangs nicht einigen können, kann das Familiengericht den Eltern vorschlagen, eine gerichtsnahe Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die gerichtsnahe Beratung bietet einen geschützten Rahmen an, in dem die strittigen Eltern gemeinsam mit einem unabhängigen fachkundigen Berater*innen versuchen, Lösungen mit Fokus auf das Kindeswohl zu erarbeiten.
Ziel ist es, die Eltern in ihrer Selbstverantwortung zu stärken, neue Kommunikationswege einzuüben und bei der Entwicklung einvernehmlicher Absprachen zu unterstützen.
Die Beratung ist befristet, wenn die Beratung scheitert, wird das Gericht den Streit entscheiden.
Die Beratung ist kostenlos und wird vom Familiengericht angeregt.