Der begleitende Umgang kann dann sinnvoll sein, wenn wegen eines sehr strittigen Elternkonfliktes, wegen Erkrankung eines Elternteils oder wegen einer sehr langen Unterbrechung der Kontakte ein besonderer Schutzbedarf des Kindes und der Beziehung des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil besteht.
Der begleitete Umgang dient der Wahrung des Rechts des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern, genauso auch dem Recht eines Elternteils auf Kontakt mit dem Kind, wenn das mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist.
Ziele des Begleiteten Umgangs sind:
Die Fachkräfte sind bei der Übergabe des Kindes von einem Elternteil an den anderen anwesend und unterstützen den Kontakt zwischen Vater/Mutter und Kind während der Treffen. Zudem können auch Beratungsgespräche der Eltern stattfinden.
Dazu hat die Begleitperson – wenn erforderlich – auch eine Kontrollfunktion während der Treffen: Sie achtet darauf, dass der Umgang dem Bedürfnis des Kindes gerecht wird, dass keine negativen Beeinflussungen stattfinden usw.
Der begleitete Umgang ist befristet und dienst als „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Wir können Sie mit einem Begleiteten Umgang unterstützen